Kategorien
News

Stiftung kann ein Heimet kaufen

Kategorien
News

Erster «lebendiger» Hof

Dem Erwerb eines Landwirtschaftsbetriebs durch eine Stiftung stehen zahlreiche Hürden im Weg. Die Übernahme des Hofes «am Stei» in Siblingen konnte im August 2020 erfolgreich abgeschlossen werden.

Behörden des Kantons Schaffhausen und Vertreter der Stiftung arbeiteten gemeinsam Verträge aus, welche es dem Landwirtschaftsamt des Kantons Schaffhausen ermöglichten, eine Bewilligung für den Erwerb eines Landwirtschaftlichen Gewerbes durch die Stiftung Lebendige Höfe zu erteilen. Diese Verträge können nun als Vorlage für weitere Hofkäufe in anderen Kantonen dienen.

Das Landwirtschaftsamt des Kantons Schaffhausen begründet seinen Entscheid mit dem Mehrwert der biologischen Landwirtschaft.

Die Selbstbewirtschaftung ist die wichtigste Voraussetzung, damit die Bewilligung für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes erteilt werden kann. Gemäss Art. 64 Abs. 1 Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) ist bei fehlender Selbstbewirtschaftung die Bewilligung zu erteilen, wenn der Erwerber einen wichtigen Grund nachweist.

Die Stiftung führte an, dass biologische und biodynamische Bewirtschaftung lange Zeitbogen erfordert, um erfolgreich zu sein. Das Ziel der Stiftung, die bereits erreichte Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und durch weitere biologische Bewirtschaftung zu verbessern, erfordert lange Zeitbogen, um erfolgreich zu sein.

Als Nachweis der „langen Zeitbogen“ stützte sich die Stiftung dabei auf die umfassende Studie „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“, Thünen Report 65 (Januar 2019). Der Studie zufolge ist der Biolandbau dem Nicht-Biolandbau am deutlichsten überlegen bei der Biodiversität. Mit Blick auf die Erhaltung von Pflanzenarten bietet der Biolandbau laut der Studie zu 91 Prozent höhere Leistungen als der Nicht-Biolandbau.

Weil der Aufbau einer höheren Biodiversität nur über einen langen, dauernden und vielschichtigen Prozess erreichbar ist, war der wichtige Grund für eine Erwerbsbewilligung nachgewiesen. In der Folge hat das Landwirtschaftsamt die Erwerbsbewilligung unter Auflagen erteilt. Unter anderem wurden folgende Auflagen erlassen:

• Die Stiftung verpachtet das Land und gibt die Gebäude an Selbstbewirtschafter*innen ab, welche über eine landwirtschaftliche Ausbildung verfügen.
• Der Buchwert der landwirtschaftlichen Grundstücke muss stets mehr als 50 % der Stiftungsaktiven ausmachen.
• Die Stiftung kann einzelne Grundstücke nur kaufen, wenn der Erwerb dazu dient, das Gewerbe zu erhalten oder strukturell zu verbessern.
• Die Stiftung muss die Erfüllung der Auflagen periodisch nachweisen.

Kategorien
News

Was Sie tun können

Damit die Stiftung weitere Höfe erwerben kann, ist sie auf Spenden, zinslose Darlehen und Legate angewiesen. Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie dazu bei, dass biologisch oder biodynamisch bewirtschaftetes Landwirtschaftsland auch bei einem Generationenwechsel erhalten bleibt und junge Menschen eine bäuerliche Existenz aufbauen können. Ihre Zuwendungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Möchten Sie mehr erfahren über die Möglichkeiten, wie Sie Bio-Höfen eine langfristige Zukunft sichern können? Melden Sie sich mittels Talon, den Sie auf der Seite >> Unterstützen finden.