Die Stiftung

Die Stiftung Lebendige Höfe ist eine Schweizer Stiftung. Sie wurde 2018 gegründet. Ihre Aufsichtsbehörde ist das Eidgenössischen Departement des Innern (EDI). Im Stiftungsrat sitzen VertreterInnen des biologischen Landbaus, der Forschung und von Umweltverbänden.

Das wollen wir

Langjährig biologisch oder biodynamisch bewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe mit ihrem bereits aufgebauten Hoforganismus und ihrer Bodenfruchtbarkeit sollen erhalten bleiben und jungen, gut ausgebildeten LandwirtInnen zur Verfügung gestellt werden.

So arbeiten wir

Die Stiftung erwirbt biologisch und biologisch-dynamisch bewirtschaftete Höfe und stellt diese biologisch wirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern in langdauernden Pachtverträgen für mindestens 30 Jahre zur Verfügung. Die Höfe bleiben der biologischen Landwirtschaft erhalten und müssen von den PächterInnen nicht käuflich erworben werden.

Modell Hoferwerb und Verpachtung: Mehr Infos zum Ablauf

Die Folge: Der Boden wird immer fruchtbarer, der Hoforganismus entwickelt sich.

Auch dann, wenn eine Hofübergabe stattfindet.

Der Stiftungzweck

Die Stiftung bezweckt die Erhaltung und Förderung des Biolandbaus in der Schweiz. Biologische und biodynamische Bewirtschaftung erfordert lange Zeitbogen um erfolgreich zu sein. Biologisch oder biodynamisch arbeitende Landwirtschaftsbetriebe sollen mit ihrem bereits erreichten Hoforganismus und ihrer Bodenfruchtbarkeit erhalten bleiben. Der Zweck der Stiftung soll durch den Erwerb von bestehenden biologisch und biodynamisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieben und deren Zurverfügungstellung mittels Pacht und/oder Baurecht an geeignete Selbstbewirtschafter erreicht werden.

Der Buchwert der landwirtschaftlichen Grundstücke muss stets mehr als 50 % der Stiftungsaktiven ausmachen.

Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei wirtschaftlichen Zwecke.

Zur Wahrung des Zwecks wird Grund und Boden dauerhaft von der Stiftung gehalten. Jede Veräusserung oder sonstige Veränderung der wirtschaftlichen Zugehörigkeit der von der Stiftung erworbenen landwirtschaftlichen Grundstücke oder landwirtschaftlichen Gewerben steht unter dem Vorbehalt der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vom 4. Oktober 1991.

Der Stiftungsrat

Herman lutke Schipholt, Präsident
Verein für biologisch-dynamische Landwirtschaft

Christian Butscher
Verein für biologisch dynamische Landwirtschaft

Anet Spengler Neff
Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL

Clara Steinemann-Rodriguez
Anthroposophische Gesellschaft Schweiz

Urs Brändli
Bio Suisse

Martin Graf
Umweltorganisation

Peter Suter
Vertretung der verpachteten Höfe

Thomas Löliger, Geschäftsführer


Reglemente und Statuten

Download der von der eidg. Stiftungsaufsicht genehmigten Dokumente:

Statuten
Organisationsreglement