Hoferwerb und Verpachtung
Der Landwirtschaftliche Betrieb wird von der Stiftung Lebendige Höfe als Ganzes käuflich erworben. Dadurch wird die Stiftung Eigentümerin des gesamten landwirtschaftlichen Gewerbes.
Auf dem landwirtschaftlichen Gewerbe wird durch die Stiftung eine Baurechtsparzelle errichtet, welche sämtliche Gebäude umfasst.
Die zukünftigen Pächter des Gewerbes werden verpflichtet, eine Pächter-GmbH zu gründen (Stimm- und Gesellschaftsanteil werden zu 75% durch Selbstbewirtschafter gehalten).
Der Baurechtsvertrag und der Pachtvertrag werden von der Stiftung mit der Pächter-GmbH abgeschlossen.
Die Verträge sind entsprechend bezeichnet und im Grundbuch als Einheit des betreffenden landwirtschaftlichen Gewerbes eingetragen.