Das Modell

Hoferwerb und Verpachtung

Der Landwirtschaftliche Betrieb wird von der Stiftung Lebendige Höfe als Ganzes käuflich erworben. Dadurch wird die Stiftung Eigentümerin des gesamten landwirtschaftlichen Gewerbes. 

Auf dem landwirtschaftlichen Gewerbe wird durch die Stiftung eine Baurechtsparzelle errichtet, welche sämtliche Gebäude umfasst.

Voraussetzung für die Verpachtung ist die Gründung einer GmbH

Die zukünftigen Pächter des Gewerbes werden verpflichtet, eine Pächter-GmbH zu gründen (Stimm- und Gesellschaftsanteil werden zu 75% durch Selbstbewirtschafter gehalten).

Der Baurechtsvertrag und der Pachtvertrag werden von der Stiftung mit der Pächter-GmbH abgeschlossen.

Der Baurechtsvertrag und der Pachtvertrag gelten als untrennbar.

Die Verträge sind entsprechend bezeichnet und im Grundbuch als Einheit des betreffenden landwirtschaftlichen Gewerbes eingetragen.